Rundum-Sorglos oder Budget? Zwei Insolvenz-Modelle für die PRV
Seit 1. Juli 2018 ist das Pauschalreisegesetz (PRG) in Kraft, mit dem die Bestimmungen der EU-Pauschalreiserichtlinie in österreichisches Recht umgesetzt wurden. Betroffen davon sind bekanntlich auch Beherbergungsbetriebe und zwar dann, wenn sie Packages, bestehend aus Übernachtung und anderen Reiseleistungen anbieten (z.B. Beförderungsleistungen, Fahrrad-Vermietung, Skipässe etc.).
Damit gelten sie laut PRG als Reiseveranstalter bzw. Vermittler von verbundenen Reiseleistungen, mit allen daraus folgenden Informationspflichten sowie der Notwendigkeit zur Insolvenzabsicherung. Nicht betroffen sind laut Susanne Kraus-Winkler, Sprecherin des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ, „nachträglich vor Ort gebuchte Leistungen sowie Leistungen, die weniger als 25 Prozent des Gesamtwertes der Kombinationen ausmachen oder kein wesentliches Merkmal der Reise darstellen und auch nicht als solches beworben werden.“ In allen anderen Fällen ist die Insolvenzabsicherung verpflichtend. Details dazu werden in der Pauschalreiseverordnung (PRV) festgelegt, die zeitgleich mit dem PRG in Kraft treten sollte.
Doch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck brachte den Begutachtungsentwurf zur PRV erst Ende Juni ein, der auf massive Kritik stieß und zwar sowohl von Seiten der Reisebüros als auch in der Hotellerie. Susanne Kraus-Winkler: „Der Entwurf ist völlig überschießend und stellt für unsere Betriebe eine massive Belastung dar.“ So sei etwa „nicht klargestellt, dass lediglich Anzahlungen und Rückbeförderung abzusichern sind.“ Seit Wochen wird verhandelt, Ende September soll alles unter Dach und Fach sein. Um Beherbergungsbetrieben die von der PRV geforderte Insolvenzabsicherung zu ermöglichen, wurden zwischenzeitig zwei Modelle entwickelt: eines von WKÖ und ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) zusammen mit der HDI – nach Eigendefinition ein „Premium-Rundum-Sorglos-Paket“ – und ein zweites von der HOGAST Einkaufsgenossenschaft und Uniqua, das ÖHT-Chef Wolfgang Kleemann als „Budget-Produkt“ ansieht.
Das WKÖ/ÖHT-Modell steht allen Betrieben zur Verfügung, das der HOGAST wird laut deren Vorstandsvorsitzenden Barbara Schenk „nur unseren Mitgliedern zugänglich und für sie nutzbar“ sein“. Wie sich die beiden Modelle unterscheiden, hat die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) analysiert (siehe Tabelle). Einige Angaben davon können sich laut Marco Riederer, Leiter Revenue Management & e-Commerce bei der Prodinger Tourismusberatung, noch ändern. Entscheidend dafür wird die finale Version der PRV sein. Eine Unschärfe hat Marco Riederer im Zuge der Analyse aber beim ÖHT-Modell geortet: „Die Höhe der Anzahlung hängt nach vorliegendem Entwurf der PRV nicht vom Versicherungsmodell ab. Es ist daher davon auszugehen, dass die Darstellung zur ÖHT in diesem Punkt nicht korrekt ist.“