Maßnahmen zur Verbesserung des Eigenkapitals

Eine Branche, die besonders schwer von der Corona-Krise getroffen wurde, ist der Tourismus.

Es ist nicht nachwievor nicht abzusehen, wie lange es dauern wird, bis eine Planungs- und Betriebsführungssicherheit wiedergegeben ist. Daher ist es wichtig, die finanzielle Situation der Betriebe rasch zu verbessern.

Gerade in diesen unsicheren Zeiten muss dringend das Eigenkapital gestärkt werden!

Die Eigenkapitalquoten der österreichischen Hotelbetriebe werden sich in den nächsten Monaten weiter verschlechtern. Deshalb wäre eine Eigenkapitalstärkung ein Überlebenselixier für die Betriebe, von denen bekanntlich viele mit dem Rücken zur Wand stehen.

Viele Hotelbetriebe haben aufgrund der Erlöseinbrüche und der historischen geringen Eigenkapitalquote Probleme mit der Bonität. Das Problem der geringen Eigenkapitalquote wird sich durch die andauernde Covid-19 Krise nochmals deutlich verschärfen. Aus dieser Bilanzsituation heraus gab es bereits in den letzten Monaten Schwierigkeiten bei der Erlangung von Überbrückungsfinanzierungen.


Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter tourismusberatung@prodinger.at!
Gerne bieten wir Ihnen nach Terminvereinbarung ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch per Skype oder Telefon an.


Folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Eigenkapitals gehören in Angriff genommen:

Bewertungsänderungen

  • Bei Umgründungen einer Tochtergesellschaft ist eine Aufwertung des Beteiligungsbuchwertes in der Mutter auf den beizulegenden Wert gem. § 202 Abs 1 UGB möglich (Tausch von alten Gesellschaftsanteilen gegen neue Gesellschaftsanteile), d.h. Umgründung der Tochter kann Eigenkapital der Mutter verbessern
  • Wechsel vom Umlauf- in das Anlagevermögen zur Nutzung des gemilderten Niederstwertprinzips
  • Zuschreibungen sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen (nach § 208 UGB grundsätzlich verpflichtend)
  • Ansatz von aktivierten Eigenleistungen (nicht möglich für immaterielle Wirtschaftsgüter)
  • Keine Sofortabschreibung von GWG
  • Überprüfung der Nutzungsdauern auf wirtschaftliche Angemessenheit, Abweichung zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Nutzungsdauer
  • Ansatz von aktiven latenten Steuern (passive latente Steuern sind verpflichtend zu bilden)
  • Anpassung / Wahlmöglichkeiten des Abzinsungssatzes bei langfristigen Personalrückstellungen
  • Kurssicherung von Fremdwährungskrediten (vor dem Stichtag abzuschließen)
  • Phasengleiche Übernahme von Beteiligungsgewinnen von Tochtergesellschaften vergleiche Stellungnahme AFRAC, www.afrac.at
  • Änderung von Bewertungsmethoden bei Vorliegen von tauglichen Gründen für ein Abweichen von der Bewertungsstetigkeit (§ 201 Abs 3 UGB)
  • Einbeziehung von Verwaltungs- und Vertriebskosten bei langfristiger Fertigung in die Herstellkosten gem. § 206 Abs 3 UGB, wenn ansonsten kein getreuer Einblick vermittelt wird
  • Auswahl eines anderen Bewertungsverfahrens für Vorräte, das der aktuellen Wertentwicklung besser entspricht, z.B. Übergang vom FIFO-Verfahren auf Einzelbewertung bei steigenden Preisen oder Übergang von LIFO-Verfahren auf Einzelbewertung bei steigenden Preisen
  • Keine spiegelbildliche Verbuchung von Beteiligungsverlusten (sofern keine entsprechende Haftung beim Beteiligten gegeben ist)
  • Wahl des Bilanzstichtages bei saisonalen Schwankungen

Wirtschaftliche Maßnahmen

  • Besserungsvereinbarungen durch den Unternehmer / Gesellschafter / Geschäftsführer mit Wiederaufleben bei Eintritt bestimmter Besserungskriterien
  • Forderungsverzicht durch den Gesellschafter (steuerpflichtig wenn die Forderung nicht mehr werthaltig war)
  • Umbuchungen von passiven Gesellschafterverrechnungskonten in die Kapitalrücklage, bzw. des aktuellen Gewinnes in Gewinnrücklage (Umwidmung Fremdkapital in Eigenkapital)
  • Gesellschaftereinlagen (mit Verkehrswert zu bewerten)
  • Nachrangige Gesellschafterdarlehen (Ausweis zwischen Eigenkapital und Rückstellungen)
  • Crowdfunding
  • Aufdeckung stiller Reserven durch Sale and Lease back
  • Im Konzern: Verrechnung von Konzernumlagen, Verkauf von Beteiligungen und Anlagen, Know-how, Personalgestellung, Rechten usw.
  • Bei Holdingkonstruktion: Ausschüttungen und Einlage in andere Tochtergesellschaft (Eigenkapital in Holding steigt und auch Eigenkapital in bezuschusster Tochter)
  • Verkauf nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Verbesserung der Eigenkapitalquote

  • Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten sofern Kompensation möglich ist
  • Saldierung Pensionsrückstellung mit der Pensionsrückdeckungsversicherung
  • Anzahlungen auf Vorräte offen mit Vorräten saldieren (v.a. Bauwirtschaft)
  • Sale and Lease back und Abdeckung der damit zusammenhängenden Schulden
  • Leasingverträge statt Kauf
  • Rückzahlung von aktivseitig ausgewiesenen Tilgungsträgern
  • Vor Bilanzstichtag: Forderungen und Verbindlichkeiten soweit wie möglich eintreiben bzw. bezahlen
  • Factoring

Die Prodinger Beratungsgruppe hat auch auf politischer Ebene Vorschläge zur Stärkung des Eigenkapitals eingebracht!


 

Ihre Kontaktperson:

Thomas Reisenzahn

t.reisenzahn@prodinger.at

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