Entschädigungen aus Betriebsunterbrechungsversicherungen

Nachdem Versicherungen aktuell die Deckungen aus bestehenden „Seuchen-Betriebsunterbrechungsversicherungen“ im Regelfall ablehnen und lediglich „Kulanzentschädigungen“ anbieten, haben wir mit der im Versicherungsrecht spezialisierten „Weinrauch Rechtsanwälte GmbH“ vereinbart, dass diese Ihnen bei Bedarf für eine kostenlose Ersteinschätzung zum Versicherungsschutz zur Verfügung steht.

Die Weinrauch Rechtsanwälte GmbH kommt nämlich zum Ergebnis, dass in vielen Fällen die Deckungsablehnung unberechtigt ist und die Deckung der Ansprüche erfolgversprechend sein könnte. Dies trifft möglicherweise auch auf Ihren Fall zu, weshalb wir die Inanspruchnahme einer ersten kostenlosen Beratungsleistung empfehlen.

Uns wurde von der Anwaltskanzlei außerdem mitgeteilt, dass diese bestrebt ist, Versicherungsansprüche professionell und zugleich kostengünstig zu vertreten.

Die Frage der Kosten stellt sich insbesondere deshalb, da auch die Rechtsschutzversicherer bisher keine Kostendeckung für diese Streitigkeiten vor dem Hintergrund der Corona Krise zugesagt haben. Vor diesem Hintergrund bietet die Anwaltskanzlei zur weiteren Verfolgung des Deckungsanspruchs nachstehende Tätigkeiten an:

  1. Sammeln von gleichgelagerten Ansprüchen (das senkt die Kostenbelastung erheblich und stärkt die Position beim Versicherer)
  2. Sicherung der Ansprüche (d.h. die Ansprüche werden betragsmäßig fällig gestellt und es wird sichergestellt, dass diese Ansprüche nicht verjähren)
  3. Bestreben nach außergerichtlichen Lösungen mit den Versicherern (das senkt die Kostenbelastung und führt zu einer schnellen Auszahlung)
  4. Wenn erforderlich, werden einzelne Musterprozesse geführt, wobei Betriebe mit ähnlichen Polizzen gebündelt werden (das senkt die Kostenbelastung erheblich).

Sollte Ihrerseits Interesse besehen, können Sie uns jederzeit kontaktieren und wir leiten Ihre Anfrage an die Kanzlei weiter!

Ihre Kontaktperson:

Thomas Reisenzahn

t.reisenzahn@prodinger.at

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