Ratenzahlungsmodelle beantragbar

Stand: 11.06.2021

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie wurden viele Abgaben sowohl beim Finanzamt als auch bei der ÖGK gestundet.

Mit 1. Juli 2021 werden diese Rückstände Großteils fällig.

Die aufgelaufenen Beiträge und Steuerzahlungen können nun sowohl beim Finanzamt als auch bei der ÖGK im Rahmen eines „2-Phasen-Modells“ abgebaut werden.

Die Rückzahlung der Abgabenschuld im Zuge dieser neuen COVID-19 Ratenzahlungsmodelle ist wie folgt ausgestaltet:

Bitte zu beachten, dass die Beantragung des Ratenmodells über FinanzOnline im Zeitraum vom 10.06.2021 bis 30.06.2021 erfolgen muss.
Während der aufrechten Ratenzahlung sind alle laufenden Abgaben termingerecht zu begleichen, andernfalls verliert man die Möglichkeit auf COVID-19-Ratenzahlung.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre etwaigen Rückstände beim Finanzamt oder der ÖGK innerhalb der gesetzlichen Frist zu begleichen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrem zuständigen Berater in Verbindung.

Wir beraten Sie gerne individuell über die Möglichkeiten der Ratenmodelle und unterstützen Sie bei deren Beantragung.

Ihre Kontaktperson:

Thomas Reisenzahn

t.reisenzahn@prodinger.at

FOLGENDE ARTIKEL KÖNNTEN SIE AUCH
INTERESSIEREN:

Diese Webseite verwendet Cookies.
Damit Sie unsere Website optimal nutzen können, speichern wir Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.