Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung

Die im „Regierungsprogramm 2020 – 2024“ und im „Plan T – Masterplan für den Tourismus“ angekündigte Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung wurde am 30.03.2023 von Staatssekretärin Mag. Susanne Kraus-Winkler und den Geschäftsführern der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), Dir. MMag. Matthias Matzer und Dir. Ing. Mag. Martin Hofstetter, präsentiert.

Im Jahr 2023 stellt das BMAW für die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes Fördermittel in Höhe von 24,5 Mio. Euro zur Verfügung. Daneben besteht gemäß KMU-Fördergesetz ein noch verfügbarer Haftungsrahmen in Höhe von rund 270 Mio. Euro. Mit der gewerblichen Tourismusförderung konnte zuletzt ein Investitionsvolumen von über einer halben Mrd. Euro pro Jahr unterstützt werden.

Projekte können ab 03.04.2023 bei der ÖHT eingereicht werden. Generell wurde bei der Überarbeitung der Förderrichtlinien ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz gelegt.

Wichtigste Förderinstrumente & Nachhaltigkeitsbonus

Wie bereits in der Vergangenheit umfasst das Förderportfolio der gewerblichen Tourismusförderung weiterhin Zuschüsse, geförderte Kredite und Haftungen (wie im KMU-Förderungsgesetz vorgesehen). Die Förderschwerpunkte sind Qualitätsverbesserungen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Betriebsübergaben, wobei stets ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz liegt. Dieser Fokus zeigt sich insbesondere an der Weiterentwicklung des Investitionszuschusses, der künftig mit dem geförderten Kredit kombiniert und als „Nachhaltigkeitsbonus“ bezeichnet wird. Fortan kann dieser Nachhaltigkeitsbonus bis zu 7% des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils einer Investition betragen (statt bisher 5%), wobei er ausschließlich für nachhaltige Investitionen in den Bereichen Ökologie, Soziales sowie Ökonomie vergeben wird.

Zinsenzuschüsse von bis zu 2 Prozent für geförderte Kredite können in den aktuell volatilen Zeiten getrost als eines der bedeutendsten Instrumente bezeichnet werden!

 

Ebenfalls werden Betriebsübergaben neben dem Nachhaltigkeitsbonus durch weitere Verbreiterungen bewährter Förderinstrumente unterstützt.

Und wie bereits in der Vergangenheit sind Anschluss- bzw. Verstärkerförderungen seitens der Bundesländer möglich.
Bei der Jungunternehmer- und bei der Unternehmensstabilisierungsrichtlinie bleiben solche verstärkenden Landesförderungen auch in Zukunft weiterhin Voraussetzung dafür, dass die Bundesförderung im jeweiligen Bundesland in Anspruch genommen werden kann.

Fallbeispiel zum Nachhaltigkeitsbonus

Dimension Ökologie | „Umwelt- und Ressourcenschonung“

Ein Vier-Stern-Hotel plant die qualitative Aufwertung bestehender Zimmer mit Investitionskosten in Höhe von 500.000 Euro. Davon entfallen 100.000 Euro auf wassersparende Armaturen, effiziente Beleuchtungen sowie moderne Fenster. Für die gesamte Investition erhält das Hotel einen Investitionskredit in Höhe von 350.000 Euro, der durch einen zehn Jahre laufenden Zinsenzuschuss von max. zwei Prozent gefördert wird; dieser beläuft sich auf insgesamt rund 40.000 Euro. Für die nachhaltigkeitsrelevante Teilinvestition in Höhe von 100.000 Euro kann zusätzlich ein Nachhaltigkeitsbonus von rund 7.000 Euro gewährt werden.

Fallbeispiel zu Betriebsübergaben

Jungunternehmerzuschuss

Ein familiengeführtes Landgasthaus wurde vor einem halben Jahr an die Tochter des aktuell betriebsführenden Ehepaares übergeben. In diesem Zusammenhang soll nun die Küche erneuert und mit modernen Geräten ausgestattet werden. Zudem soll die Betriebs- und Geschäftsausstattung in den Gasträumen weitestgehend ausgetauscht werden, um diese zeitgemäß zu gestalten. Insgesamt rechnet die Übernehmerin mit förderbaren Investitionskosten von rund 400.000 Euro. Da das betreffende Bundesland eine Kofinanzierung mit dem Bund geschlossen hat, kann die Jungunternehmerförderung angesprochen werden. Diese sieht für Kleinunternehmen einen bundesseitigen Zuschuss im Ausmaß von 7,5 % – also 30.000 Euro – vor, der durch das Bundesland in selber Höhe verstärkt wird. Insgesamt wird also eine Unterstützung in Höhe von 60.000 Euro gewährt.

Ihre Kontaktperson:

Thomas Reisenzahn

t.reisenzahn@prodinger.at

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