Covid-19: Maßnahmenpaket für den Tourismus (ÖHT)

Die Bundesregierung stellt nach dem Beschluss im Ministerrat als Soforthilfe Überbrückungsfinanzierungen mit einem Haftungsrahmen bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro für den heimischen Tourismus bereit. Die Abwicklung des Maßnahmenpakets startet ab sofort bei der TourismusBank unter www.oeht.at.


Überblick über Maßnahmen der Bundesregierung:
Hier geht’s zur Zusammenstellung des Maßnahmenpakets Coronahilfe für die Wirtschaft


Vom Maßnahmenpaket profitieren auch Mischbetriebe, d.h. Busunternehmen, die auch ein Reisebüro angeschlossen haben (400 von 1.000 Busunternehmen haben auch ein Reisebüro) sowie Reisebüros, die kein Incoming-Geschäft haben, d.h. nur Gäste aus dem Inland aufweisen.

Dabei gewährt die ÖHT den antragsstellenden Betrieben eine Bundeshaftung i.H.v. 80% zur Besicherung neu aufzunehmender Überbrückungskredite (Kontokorrentkredite). Das erklärte Ziel dieser Soforthilfemaßnahme ist, die Liquidität von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft trotz Umsatzrückgängen aufrecht zu erhalten, bestehende Arbeitsplätze zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Betriebe ihre operative Geschäftstätigkeit aufrechterhalten können.

Welche Finanzierungsarten können mit der Bundeshaftung besichert werden?
Grundsätzlich kann Fremdkapital, das vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen, die aufgrund kurzfristiger Rückgänge der Umsatzerlöse entstanden sind, mit einer Bundeshaftung im Ausmaß von 80% besichert werden.

Wie hoch sind die Unter- und Obergrenzen dieser Förderung?
Ausgehend von der Zielsetzung, mit dieser Sonderförderung auch ganz kleine Unternehmen zu unterstützen, gibt es keine Untergrenze der Haftungssumme. Maximal kann eine Überbrückungsfinanzierung i.H.v. EUR 500.000 mit einer Bundeshaftungsquote i.H.v. 80% besichert werden.

Wie hoch muss die Schadenshöhe mindestens sein?
Zur Inanspruchnahme dieser Sonderförderung muss ein erwarteter Rückgang der Umsatzerlöse von mindestens 15% gegenüber dem Vorjahr vorliegen bzw. prognostiziert werden.

Welche Kosten fallen für die Bundeshaftung an?
Die einmalige Bearbeitungsgebühr (1%) und laufende Haftungsprovision (0,8%) werden zur Gänze vom Bund übernommen.

Welche Kostenarten dürfen mit der Überbrückungsfinanzierung gedeckt werden?
Gefördert werden sowohl aktivierungs- als auch nicht aktivierungspflichtige Kosten. Insbesondere all jene Kosten, welche zu Liquiditätsengpässen auf betrieblicher Ebene führen.

Welche Unterlagen müssen mit dem Förderantrag mit eingereicht werden?
Zusätzlich zum Antragsformular auf www.oeht.at sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Betriebsbeschreibungsbogen
  • Verpflichtungserklärung
  • Beilage Förderungsansuchen „Coronavirus-Maßnahmenpaket“
  • Jahresabschluss 2018 oder aktueller
  • Forecast 2020 (aus dem der Liquiditätsbedarf erkennbar ist)

Die Prodinger Beratungsgruppe unterstützt Sie gerne bei der Berechnung des Forecasts für das Geschäftsjahr 2020 bzw. bei der Liquiditätsberechnung für dieses Jahr.

Zur Online-Einreichung

Ihre Kontaktperson:

Thomas Reisenzahn

t.reisenzahn@prodinger.at

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