Hoteliers ächzen unter höherer Steuer – Tiroler Tageszeitung

Die Steuer auf Übernachtungen wird teurer, jene auf Verpflegung bieibt gleich. Die Mehrwertsteuer auf Beherbergungen steigt ab 1. Mai auf 13 Prozent. Eine Benachteiligung und ein„Bürokratiemonster“ für Betriebe, warnen Experten.

Wien, Innsbruck – Die Erhöhung der Umsatzsteuer für Beherbergung ist seit Monaten Gegenstand heftiger Debatten. Mit kommendem Sonntag tritt sie in Kraft. Während sich die Regierung davon Mehreinnahmen von rund 200 Mio. Euro erwartet, warnen Hoteliers und Experten vor hohen Zusatzbelastungen für die Beherbergungsbetriebe.Ankünfte und Nächtigungen im heimischen Tourismus stiegen in der vergangenen Wintersaison um mehr als sechs Prozent. Aus Sicht der Touristiker sind dies allerdings die einzigen positiven Entwicklungen. Die Ertragslage lasse laut der Österreichischen Hoteliersvereinigung (ÖHV) keinen Spielraum. Immerhin lasteten auf der Branche Umbauten infolge der Vorschriften für Rauchverbot und Barrierefreiheit. Mit der Neuberechnung der Grunderwerbssteuer verteuern sich zudem die Übergaben.Dazu kommt jetzt auch noch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf die Beherbergung von 10 auf 13%.

Laut der Tourismusberatung Prodinger haben die heimischen Betriebe nun einen deutlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber jenen in benachbarten Ländern. „Ab 1. Mai liegt der Ertragsnachteil einer Buchung mit Frühstück in einem Ferienhotel in Österreich gegenüber einem in Deutschland bei rund 5,9%. Wenn ein Betrieb die Umsatzsteuer ohne Preiserhöhung weitergibt, würde sich der Nettoertrag um 2,7 % verringern“, rechnet Prodinger-Geschäftsführer Thomas Reisenzahn vor.„Da beschweren sich die Hoteliers zu Recht“, sagt auch Andreas Kapferer, Geschäftsführer und Partner bei Steuerberater Deloitte Tirol. Die neue Besteuerung verkompliziere die Arbeit der Hoteliers und führe auch zu Mehrkosten in der Verwaltung. „Umständlich und kompliziert“ sei vor allem die Aufsplittung der Steuersätze. Während für die Beherbergung die Steuer auf 13 % steigt, gilt für die Verpflegung nach wie vor der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent – allerdings umständlich je nach Gesamtzimmerpreis, Halbpension, Vollpension bzw. Frühstück gestaffelt. „Hier müssen die Hoteliers viel mehr Zeit zur Berechnung einplanen, zudem brauchen sie für die Berechnung neue Computerprogramme“, sagt Kapferer.

Manche Betriebe müssten dafür neue Leute einstellen, für andere steigen die Beratungskosten. Kapferer glaubt aber, dass sich die neue Regelung mit der Zeit einspielen werde. Aus Gesprächen mit den Unternehmen meint der Partner von Deloitte Tirol, dass die Zimmerpreise steigen werden, „obwohl versucht wird, die Kunden nicht zu belasten“, (ecke)

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