Hotels können in Zukunft Gebühren für gewisse Kreditkarten einheben

Am 8. Oktober 2015 hat das Europäische Parlament die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie angenommen. Die Revision der Zahlungsdiensterichtlinie greift verschiedene Aspekte des Zahlungsverkehrs auf. Von Bedeutung für die Hotellerie ist vor allem das in Art. 62 geregelte Surcharging. Danach dürfen Hoteliers kein Entgelt für die Nutzung eines durch die Verordnung über Interbankenentgelte regulierten Zahlungsmittels fordern. Eine einfache MasterCard oder VISA-Karte darf danach nicht mit einem zusätzlichen Entgelt belastet werden.

Anders sieht das hingegen bei der Verwendung einer „echten Firmenkarte“ aus, die das Arbeitgeberkonto belastet. Diese Kreditkarten unterfallen nicht dem Anwendungsbereich der Verordnung und können noch immer hohe Entgelte nach sich ziehen. Es steht den Hotelier als Zahlungsempfänger künftig frei, für diese Zahlungen ein zusätzliches Entgelt zu fordern („Surcharging“). Die Prüfung, ob es sich um eine echte Firmenkarte handelt, kann am eigenen Terminal im Hotel durchgeführt werden. Gleiches gilt für die Drei-Parteien-Systeme, wie die von American Express oder Diners Club, bei denen es sich gleichermaßen um nicht-regulierte Zahlungsmittel handelt.

Der Ministerrat der Europäischen Union muss die Richtlinie noch verabschieden. Als letzter Schritt vor dem Inkrafttreten erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Da es sich um eine europäische Richtlinie handelt, bedarf es anschließend der Umsetzung in österreichisches Recht.

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