Neue Guidelines für Tourismusverbände

Mit dem neuen Pauschalreisegesetz haben Tourismusverbände und Destinationen, welche Pauschalreisen und/oder verbundene Reiseleistungen anbieten, einiges zu beachten. Ein aktueller Leitfaden dazu wurde von Rechtsanwalt Dr. Markus Kroner und der Prodinger Beratungsgruppe erstellt.

Für Verträge, die nach dem 01.07.2018 geschlossen werden, gilt das neue Pauschalreisegesetz (PRG), das der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichlinie dient. Das ist für Tourismusverbände oder Destinationen relevant, wenn sie in ihren Pauschalen Beherbergungsleistungen mit sonstigen Reiseleistungen, wie z.B. Beförderung oder Skipass etc. kombinieren. Eine solche Kombination wurde prinzipiell auch schon jetzt als Reiseveranstaltungsvertrag angesehen, mit dem neuen PRG wird der Schutzbereich des Pauschalreiserechts jedoch weiter ausgedehnt.

Konsequenzen für Tourismusverbände:

Je nachdem, wie zukünftig der konkrete Buchungsvorgang gestaltet wird, entscheidet sich, ob ein Tourismusverband als Reiseveranstalter, Vermittler von verbundenen Reiseleistungen oder lediglich Vermittler einzelner Reiseleistungen, auf welche das Pauschalreisegesetz nicht anwendbar ist, tätig wird.

Im Prodinger-Leitfaden werden die möglichen Optionen für Tourismusverbände dargestellt und auch ausgeführt, wie die Stellung als Reiseveranstalter vermieden werden kann.


Rückfragen und Kontakt:
Thomas Reisenzahn, t.reisenzahn@prodinger.at
Marco Riederer, m.riederer@prodinger.at 

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