Covid-19: Maßnahmen zur Abfederung der wichtigsten Probleme

Die Bundesregierung hat laufend neue Einschränkungen für unser tägliches Leben erlassen. Damit wird der tägliche Ablauf völlig auf den Kopf gestellt und beeinflusst vor allem Ihren Geschäftsbetrieb inkl. Mitarbeiter. Umfangreiche Maßnahmen zur Abfederung der wichtigsten Probleme wurden am Sonntag, 15.3.2020, beschlossen. Die für Sie wichtigsten Maßnahmen wollen wir hier zusammenfassen:

Kurzarbeit durch COVID-19
Die neue Kurzarbeit für COVID-19-Fälle ist für alle Unternehmen möglich, die vorübergehend nicht saisonbedingte „wirtschaftliche Schwierigkeiten als Auswirkung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)“ erleiden. In einem verkürzten Verfahren (48 Stunden anstelle von 30 Tagen) soll die Zustimmung der Sozialpartner erteilt werden.


Hier finden Sie alle wichtigen Details zur Kurzarbeit

Überblick über Maßnahmen der Bundesregierung:
Hier geht’s zur Zusammenstellung des Maßnahmenpakets Coronahilfe für die Wirtschaft


Stundungen Steuer- und Sozialversicherungszahlungen
Seitens des Finanzamtes sowie der Sozialversicherung kann für die Zahlungen eine Stundung beantragt werden. Dies betrifft vor allem die jetzt (am 16.3.2020) fälligen Lohnabgaben 02/2020 sowie die Umsatzsteuer 01/2020.

Weiters wurde von der ÖGK (Öst. Gesundheitskasse) bekanntgegeben, dass

  • alle ausständigen Beiträge nicht gemahnt werden.
  • eine automatische Stundung erfolgt, wenn Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht bezahlt werden.
  • keine Eintreibungsmaßnahmen erfolgen.
  • keine Insolvenzanträge gestellt werden.

Damit ist sichergestellt, dass seitens der ÖGK vorerst KEINE Zahlungen erforderlich sind und damit die Liquidität nicht belastet wird.

Für Abgaben bei allen anderen Behörden, zB Finanzamt, sind aber vorerst noch Stundungsanträge zu stellen, die jedoch mit Hinweis auf das Coronavirus akzeptiert werden. Sollten Sie eine diesbezügliche Stundung wünschen, so kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren Steuerberater.

Steuervorauszahlungen
Die nächste Fälligkeit der Steuervorauszahlungen ist am 15.5.2020 und damit besteht dafür noch etwas Zeit. Es kann jedoch bereits jetzt ein Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen beantragt werden. Kontaktieren Sie auch hierfür Ihren Steuerberater.

Kreditgarantien / Überbrückungskredite / Härtefonds
Die Unterstützung auf Seiten der Finanzierung wird durch Ihre Hausbank oder die ÖHT abgewickelt werden. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen direkt mit der Hausbank in Verbindung. Sobald wir dazu weitere Informationen erhalten, werden wir Sie umgehend wieder informieren.

Erreichbarkeit Büro
Natürlich sind auch wir im Team der Prodinger Tourismusberatung von den Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) betroffen. Wir werden unsere Reisetätigkeiten daher soweit möglich einstellen und auch nur im unbedingt notwendigen Ausmaß zu den üblichen Bürozeiten vor Ort zur Verfügung stehen, auf einen Handschlag verzichten und einen Abstand von 2 m einhalten. Der Großteil unserer Mitarbeiter befindet sich derzeit im Home-Office.

Gerne können Sie mit uns per Mail und Telefonie in Verbindung treten. Wir sind weiterhin für Sie erreichbar und unterstützen Sie bei den vielen Anforderungen aus der aktuellen Situation. Die nächsten Tage/Wochen werden eine völlig neue Lebenssituation darstellen, die es in dieser Form noch nie gegeben hat und die besonders angepasste Maßnahmen erfordern.

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